Gasgeräte Wartung / Gasgeräteservice / Abgasmessung

 

Überprüfungsverpflichtungen und Wartung bzw. Service für Ihre Therme und Gasanlagen – Das sogenannte Thermenservice, Thermenwartung…

Die Wartung und Überprüfung von Thermen und Gasanlagen wird in verschiedenen Gesetzen und Normen geregelt. Nachstehend sind die wesentlichen Anforderungen überblicksartig zusammengefasst.

Gas-Wasserheizgeräte – Wartung der Therme

Gas-Wasserheizgeräte (Thermen, Kombithermen, Heizthermen, Brennwertthermen, Durchlauferhitzer und Konvektoren) müssen gemäß der Richtlinie ÖVGW G81 innerhalb der vom Hersteller angegebenen Intervallen oder bei erkennbaren Funktionsstörungen durch befugtes Fachpersonal gewartet werden, wobei diese Wartung (auch genannt Thermen Service, Thermen Wartung) zumindest folgende Inhalte umfassen muss:

  • allgemeine Funktionskontrolle
  • Inspektion aller schalt- und sicherheitsrelevanten Teile
  • Reinigen des Gasbrenners und des Wärmetauschers

5-Liter-Kleinwasserheizer ohne Kaminanschluss

Gemäß der Gas-Durchlauf-Wasserheizer-Verordnung (LGBl. Nr.47/2004) wird speziell für 5-Liter-Kleinwasserheizer ohne Kaminanschluss eine regelmäßige (alle zwei Jahre) Wartung / Service durch befugtes Fachpersonal vorgeschrieben. Für diese Geräte ist eine regelmäßige Wartung besonders wichtig, da vor allem ein Dauerbetrieb zur Bildung von gefährlichem Kohlenmonoxid führen kann.

Unsere aktuellen Preise für Wartung / Gasgeräteservice / Thermenservice / Abgasmessung:

Service Ihrer Therme (Heizwerttherme, Brennwerttherme, Kombitherme) in Wien

jährliche Gasgerätewartung Durchlauferhitzer und Konvektoren um EUR 120,–
jährliche Gasgerätewartung Standard um EUR 155,–
jährliche Gasgerätewartung Brennwertgeräte um EUR 185,–

Auf Wunsch entlüften wir im Zuge der Wartung Ihre Heizkörper zum Pauschalpreis von EUR 45,00

Die Wartungspauschalen enthalten den Arbeitsaufwand für das jährliche Service, die Anfahrtskosten in Wien sowie 20 % MwSt.

Abgasmessung EUR 57,50

Das Entgelt für die Abgasmessung samt Anfahrtskosten wurde durch die Wiener Landesregierung festgesetzt (Überprüfungsentgeltverordnung)

https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b4400550.htm

Wenn die Abgasmessung im Zuge der Wartung durchgeführt wird, fallen keine Anfahrtskosten an, ansonsten verrechnen wir EUR 26,40 für die gesonderte Anfahrt.

Hinterlassen Sie hier Ihre Terminanfrage, wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!

Sie werden bei der Bestellung aufgefordert, die Type Ihres Gasgerätes bzw. Ihrer Therme (Heiztherme, Kombitherme, Brennwerttherme) bekannt zu geben. Dies ist für die richtige Preisauskunft – wenn Sie das wünschen – wichtig!
Wenn Ihnen die Type nicht bekannt ist oder Sie nicht wissen, welches Gasgerät Sie haben, wird dennoch nach der Wartung der tatsächlich anzuwendende Preis (siehe oben) abgerechnet.

Eventueller Mehraufwand bei gesperrten Geräten, Verschmutzung durch Baustellenstaub, fehlende Wartung der vergangenen Jahre etc. berechtigt uns eine zusätzliche Pauschale von EUR 45,- zu verrechnen

Gas-Innenanlagen

Weiters müssen entsprechend der Richtlinie ÖVGW-G 10 die Gas-Innenanlagen (dies umfasst die Gasinnenleitungen sowie den Gaszähler und die Gasgeräte) mindestens alle 12 Jahre wiederkehrend überprüft werden, wobei an den Gasgeräten folgende Punkte besonders zu überprüfen sind:

  • Verbrennungsluftzuführung (Eignung des Aufstellungsraums)
  • Geräteanschluss
  • Gerätezustand und Funktionsprüfung (z.B. Flammenbild und Zündsicherung)

Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Frischluftzufuhr (= Verbrennungsluft) zu achten. Da Gebäude durch die thermische Sanierung von Fenstern und Fassaden immer luftdichter werden, können unter Umständen auch Lüftungsschlitze in Fenstern oder Fresh- Lüfter an der Fassade erforderlich sein.

Wichtige Hinweise für die Sommermonate

Während der heißen Sommermonate können sich durch die Sonneneinstrahlung um die Fangköpfe am Dach heiße Luftstoppel bilden, wodurch die Abgasführung kurzfristig gestört werden kann. Der Betreiber einer Gasheizungsanlage sollte daher folgende Punkte beachten:

  • Vor allem während der Benützung des Gasheizgerätes sollten regelmäßig die Fenster geöffnet werden
  • Bei Unbehagen oder Verdacht einer Störung in der Abgasführung sollte sofort der zuständige Rauchfangkehrer oder ein Gasinstallateur verständigt werden

Abgasführung bei fanggebundenen Geräten

Die korrekte Abführung der bei der Verbrennung entstehenden Abgase wird bei der jährlichen Hauptkehrung durch den Rauchfangkehrer überprüft.

Ersatzteiltausch – Gerätetausch

Wir bieten Ihnen auch den ordentlichen Ersatzteil- bzw. Gerätetausch – auf Wunsch nach Legung eines Angebotes – an.

ABGASMESSUNG

Gemäß Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 sind Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke nach erstmaliger Inbetriebnahme und danach wiederkehrend einer Überprüfung dahin zu unterziehen, ob sie die Anforderungen hinsichtlich der zulässigen Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste sowie der zulässigen Brenn- und Kraftstoffe erfüllen.

Prüf-Intervalle

Die Überprüfung hat in folgenden Intervallen zu erfolgen:

  • Erstmalige Überprüfung: spätestens innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme
  • Wiederkehrende Überprüfungen:
    • Gasförmige Brennstoffe
      • Nennwärmeleistung unter 26 kW: vier Jahre
      • Ab 26 kW und unter 50 kW: zwei Jahre
      • Mehr als 50 kW: jährlich
    • Feste und flüssige Brennstoffe
      • Nennwärmeleistung unter 50 kW: zwei Jahre
      • Mehr als 50 kW: jährlich
    • Blockheizkraftwerke: jährlich

Die wiederkehrenden Überprüfungen sind in den jeweiligen oben angeführten Zeitabständen grundsätzlich gerechnet ab dem Tag der erstmaligen Inbetriebnahme (Stichtag) durchzuführen. Sie können – ohne Wirkung für den Zeitpunkt der nächsten wiederkehrenden Überprüfung – auch bis zu drei Monate nach dem Ablauf des Kalendermonats des Stichtages vorgenommen werden (Überprüfungszeitraum).

Noch mehr Details finden Sie unter: https://www.wien.gv.at/recht/gemeinderecht-wien/abgasmessung/index.html

 

 

Wir betreuen Geräte der Marke Vaillant, Junkers, Baxi, Wolf, Saunier Duval, Viessmann und Nordgas.